Allgemeine Geschäftsbedingungen der BüroTechnik Leasing GmbH
§ 1 Geltung der Bedingungen
- Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der BüroTechnik Leasing GmbH gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.
- Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von der BüroTechnik Leasing GmbH schriftlich bestätigt werden. Im übrigen gelten diese Allgemeine Geschäftsbedingungen.
§ 2 Angebot, Preis, Auftragserteilung, Vertragsabschluß
- Sämtliche Angebote der BüroTechnik Leasing GmbH auf diesen Internetseiten sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung durch die BüroTechnik Leasing GmbH zustande. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde 30 Tage an Bestellungen gebunden.
- Die BüroTechnik Leasing GmbH wird nur dann Vertragspartner eines Kaufvertrages, wenn innerhalb des Bestellvorgangs über das Internet nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass hier keine Angebotsvermittlung zu Drittunternehmern getätigt wird.
- Sämtliche Preisangaben verstehen sich als Nettopreise, das heißt zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Liefer- und Versandkosten fallen je nach gewünschter Zahlungs- und Versandart in der ausgewiesenen Höhe an. Empfänger im Ausland zahlen zusätzlich eine länderabhängige Pauschale von bis zu € 50.– für Porto und Versand.
- Dem Käufer steht als Verbraucher nach § 361 a BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Ware beim Empfänger bzw. bei wiederkehrenden Lieferungen gleichartiger Waren am Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen am Tag des Vertragsabschlusses. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen und bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die oben angegebene Adresse des Käufers bzw. Rücksendung der Ware an diese Adresse:BüroTechnik Leasing GmbH
Siemensstraße 23
67454 Haßloch (Pfalz)
- Bei Lieferungen von Audio- und Videoaufzeichnungen oder von Software kann der Vertrag nur widerrufen werden, wenn die gelieferten Datenträger mit unbeschädigtem Siegel an die BüroTechnik Leasing GmbH zurückgesandt werden;
- bei Lieferungen von Zeitungen und Zeitschriften nur entsprechend dem Verbraucherkreditgesetz bzw. Haustürwiderrufsgesetz;
- bei Dienstleistungen, wenn mit der Ausführung der vereinbarten Leistung mit Einverständnis des Auftraggebers vor Ende der Frist von zwei Wochen nach Vertragsabschluss begonnen wurde oder der Auftraggeber die Ausführung selbst veranlasst hat (beispielsweise durch den Start eines Dateidownload).
- Nimmt der Kunde sein Widerrufsrecht in Anspruch, hat der Kunde bei einem Warenwert der zurückgesendeten Waren bis zu einem Betrag von € 40 die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.
- Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden, oder bei Versteigerungen (Online-Auktionen) die von Unternehmen oder Selbständigen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit geschlossen werden.
- Die BüroTechnik Leasing GmbH behält sich vor, bestimmte Waren nur an Unternehmen bzw. Unternehmer zu liefern.
§ 3 Lieferzeit, Teillieferung, Gefahrenübergang
- Angaben zum Liefertermin sind seitens der BüroTechnik Leasing GmbH unverbindlich und stellen lediglich eine unverbindliche Schätzung dar.
- Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von der BüroTechnik Leasing GmbH nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich die BüroTechnik Leasing GmbH beim Eintritt einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet.
- Bei einer Dauer der Leistungsverhinderung im Sinn von Ziffer 3 von mehr als 3 Monaten sind die BüroTechnik Leasing GmbH und der Kunde, bei Nichteinhaltung des Liefertermins aus anderen als den in Ziffer 3 genannten Gründen nur der Kunde, berechtigt, hinsichtlich der in Verzug befindlichen Lieferung vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für den Rücktritt durch den Kunden ist, dass er der BüroTechnik Leasing GmbH schriftlich eine angemessene (mindestens drei Wochen lange) Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.
- Die BüroTechnik Leasing GmbH ist jederzeit zur Lieferung sowie zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen können von der BüroTechnik Leasing GmbH sofort in Rechnung gestellt werden.
- Die BüroTechnik Leasing GmbH wird durch die Übergabe an einen Transporteur von ihrer Leistungspflicht frei. Der Transport der Ware geschieht auf Gefahr und für Rechnung des Kunden. Die BüroTechnik Leasing GmbH bestimmt den Transporteur unter Ausschluß der Haftung für die Wahl der billigsten und schnellsten Versandart.
- Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die BüroTechnik Leasing GmbH zusätzliche Leistungen, z. B. Transportkosten oder Anfuhr, übernommen hat.
- Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus sonstigen Umständen, die er zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Bereitstellungsanzeige an auf den Kunden über. In diesem Falle tritt zudem die Fälligkeit des Kaufpreises mit dem Datum der Mitteilung der Versandbereitschaft ein. Kosten der Lagerhaltung bei der BüroTechnik Leasing GmbH oder bei Dritten trägt der Kunde. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes gegen den Kunden bleibt unberührt.
- Eine Transportversicherung wird die BüroTechnik Leasing GmbH nur auf besondere schriftliche Anweisung für Rechnung des Kunden abschließen.
- Bei der Zusendung von Waren oder anderen Teilen an uns trägt der jeweilige Versender das Transportrisiko bis zum Eintreffen sowie sämtliche anfallenden Transportkosten. Dies gilt nicht für Rücksendungen im Rahmen des gewährten Rückgabe- oder Widerrufsrechts.
§ 4 Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflichten
- Die BüroTechnik Leasing GmbH gewährleistet im Rahmen der folgenden Bestimmungen, dass Lieferungen und Leistungen frei von Fehlern im gewährleistungsrechtlichen Sinn sind und – soweit derartige Zusagen gemacht wurden – die schriftlich vereinbarten Spezifikationen und zugesicherten Eigenschaften eingehalten werden.
- Die Gewährleistungsrechte des kaufmännischen Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass zuvor aufgetretene Fehler nicht unverzüglich angezeigt worden sind oder der Kunde die Vorschriften über Installation, Hardware- und Softwareumgebung und Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat.
- Die BüroTechnik Leasing GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Soweit ein von der BüroTechnik Leasing GmbH zu vertretender Mangel der Lieferung oder Leistung vorliegt, ist die BüroTechnik Leasing GmbH nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Stellt der Kunde der BüroTechnik Leasing GmbH auf Verlangen die beanstandete Lieferung oder Leistung nicht zur Verfügung oder veräußert oder verwendet er das Produkt, so entfallen alle Gewährleistungsansprüche.
- Ist die BüroTechnik Leasing GmbH zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die sie zu vertreten hat, oder schlägt die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung in sonstiger Weise fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen (Wandlung) oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen.
§ 5 Zahlung, Zahlungsverzug
- Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort zahlbar ohne Abzug. Ein Gewährleistungseinbehalt ist ausgeschlossen.
- Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die auf der Rechnung angegebenen Bankkonten der BüroTechnik Leasing GmbH geleistet werden.
- Wechsel und Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen.
- Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger als 30 Tage in Verzug, läßt er Wechsel oder Schecks zu Protest gehen oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, so ist die BüroTechnik Leasing GmbH unbeschadet anderer Rechte berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.
- Die BüroTechnik Leasing GmbH ist darüber hinaus berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch in Höhe von
10 % p. a. zu verlangen. Die Geltendmachung eines der BüroTechnik Leasing GmbH entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der BüroTechnik Leasing GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Gegenüber Ansprüchen der BüroTechnik Leasing GmbH kann der Kunde nur dann die Aufrechnung erklären, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
- Die BüroTechnik Leasing GmbH behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.
- Zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland ist der Kunde nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der BüroTechnik Leasing GmbH berechtigt.
- Der Kunde tritt sämtliche ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Vergütungsansprüche (z.B. aus unerlaubter Handlung, Versicherungsansprüche) bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an die BüroTechnik Leasing GmbH ab.
- Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der BüroTechnik Leasing GmbH hinzuweisen und diese unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist die BüroTechnik Leasing GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware abzuholen und zu diesem Zweck den Aufbewahrungs- bzw. den Einsatzort der Vorbehaltsware zu betreten, auch ohne zuvor den Rücktritt zu erklären oder die Rechte aus § 326 BGB auszuüben. Der Kunde verzichtet auf die Rechte, die ihm aus verbotener Eigenmacht zustehen würden und gestattet der BüroTechnik Leasing GmbH den Zugang zu den Räumen, in denen sich die Vorbehaltsware befindet.
§ 7 Haftung und Haftungsbeschränkungen
- Schadensersatzansprüche gegen die BüroTechnik Leasing GmbH sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Verzug oder Unmöglichkeit, der Verletzung von Beratungs- und vertraglichen Nebenpflichten, vorvertragliche Pflichten, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlungen ausgeschlossen, es sei denn, die BüroTechnik Leasing GmbH hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder die Schadensersatzansprüche resultieren aus der Verletzung einer zugesicherten Eigenschaft.
- Soweit die BüroTechnik Leasing GmbH dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall ist der Ersatz für Folgeschäden wie entgangener Gewinn ausgeschlossen.
- Alle Schadensersatzansprüche gegen die BüroTechnik Leasing GmbH verjähren 6 Monate nach Lieferung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung.
- Wenn und soweit die Haftung der BüroTechnik Leasing GmbH ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der BüroTechnik Leasing GmbH.
- Änderungen und Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Vereinbarungen im Kaufvertrag. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden binden die BüroTechnik Leasing GmbH nur nach schriftlicher Bestätigung.
- Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gültige Bestimmung, die in ihrer gesetzlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Kunden und der BüroTechnik Leasing GmbH geschlossenen Vertrag ist Haßloch (Pfalz).
- Für den Fall, dass der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist, wird Neustadt an der Weinstraße als ausschließlicher Gerichtsstand bestimmt.
§ 9 Anwendbares Recht, Wirksamkeit, Schriftform
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des einheitlichen internationalen Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen) wird ausgeschlossen.
- Änderungen und Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Vereinbarungen im Kaufvertrag. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden binden die BüroTechnik Leasing GmbH nur nach schriftlicher Bestätigung.
- Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gültige Bestimmung, die in ihrer gesetzlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.